Ist ein Firmenkredit steuerlich absetzbar?
Diese Frage lässt sich im Grunde genommen einfach mit ja beantworten, wobei die ein oder andere Erklärung dazu nötig ist. In erster Linie geht es hierbei um die Kreditzinsen, die als Kosten zu Buche schlagen. Diese können Sie durchaus als sogenannte Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzen.
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Entscheidend ist der Verwendungszweck des Kredits. Für das jeweilige Finanzamt ist der Nachweis erforderlich, dass durch den Kredit Einkünfte erzielt wurden. Die Prüfung der Geltendmachung erfolgt zwar nicht pauschal, sollte aber für den Fall der Fälle nachzuweisen sein.
Firmenkredit steuerlich absetzbar: Beispiele
Darunter fallen zum Beispiel Kredite für betriebliche Ausgaben. Alle Kosten, die zur Erhaltung Ihrer Einnahmen, zur Sicherstellung Ihrer Einnahmequellen oder zur Erschließung neuer Einnahmequellen dienen, gelten als Werbungskosten und dienen dem Zweck, Einkünfte zu erzielen. Entsprechend können Sie die damit verbundenen Kosten (bspw. die Kreditzinsen) steuerlich geltend machen.
Kredite für Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, für betrieblich genutzte oder zur Vermietung bereitgestellte Immobilien können ebenso steuerlich geltend gemacht werden. Eine Anteilige Berechnung erfolgt dann, wenn Sie selbst in der jeweiligen Immobilie Wohnen.
Wollen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter weiterbilden, können Sie die Zinsen eines solchen Kredits für Weiterbildung (Studienkredit, Bildungskredit) ebenso steuerlich absetzen. Ausnahmen sind hier selbstverständlich zinsfreie Kredite.